1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Erbringung von Leistungen durch die energiecheck bern ag (nachfolgend „ecbag“ genannt) an ihre Vertragspartner (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet).
1.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese AGB für Verträge sämtlicher Leistungen der ecbag (Dienstleistungen und Produkte), unabhängig von ihrer Rechtsnatur, insbesondere für Verträge über die Erbringung von Sicherheitskontrollen von Elektroanlagen, Messdienstleistungen und Expertisen im Energiebereich sowie Schulungen über Installationsnormen und Arbeitssicherheit in Elektroanlagen. Auf alle Verträge, welche eine Bildungsdienstleistung (Schulung, Kurs, Workshop etc.) der ecbag zum Gegenstand haben, gelangen ergänzend die „Besonderen Bedingungen für Kurse und Schulungen der ecbag“ zur Anwendung.
1.3 Die vorliegenden AGB finden auch auf Verträge zwischen möglichen Niederlassungen der ecbag und deren Kunden Anwendung.
1.4 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen der ecbag und dem Kunden abgeschlossenen Individualvertrages und anderer Vereinbarungen dieser Parteien. Sie sind ebenfalls Bestandteil der Offerte, respektive der Auftragsbestätigung der ecbag.
1.5 Dem Kunden werden die vorliegenden AGB im Rahmen der Offerte oder, falls eine solche fehlt, im Rahmen der Auftragsbestätigung kundgetan / verlinkt. In jedem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die AGB auf der Website der ecbag einzusehen und herunterzuladen.
1.6 Mit Einreichung der Bestellung oder, falls eine solche fehlt, spätestens mit Annahme der Auftragsbestätigung respektive Unterzeichnung möglicher Verträge, anerkennt der Kunde die Anwendung der vorliegenden AGB.
1.7 Die Geltung einzelner Bestimmungen dieser AGB kann durch Individualabrede ausgeschlossen werden. Diese müssen jedoch in schriftlicher Form festgehalten werden.
1.8 Von diesen AGB abweichende oder diesen widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht zum Bestandteil des vertraglichen Verhältnisses zwischen der ecbag und dem Kunden, wenn die ecbag ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen gegenüber Letzterem vorbehaltlos erbringt. Dasselbe gilt für die vorbehaltlose Entgegennahme von Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, oder andere Bedingungen des Kunden, werden ausschliesslich dann zum Vertragsbestandteil, wenn die ecbag diesen schriftlich zustimmt.
1.9 Die AGB gelten ebenfalls für Nachträge, Zusatzaufträge und Folgeaufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebot
2.1 Die ecbag kann ihre Angebote dem Kunden mündlich oder schriftlich unterbreiten. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Offerte schriftlich.
2.2 Angebote der ecbag sind ab Ausstellungsdatum jeweils sechs Monate gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Einladungen der ecbag zu Bildungsveranstaltungen (Schulung, Workshop, Kurs etc.) gelten nicht als verbindliches Angebot, sondern stellen eine Einladung zur Offertstellung dar. Dies gilt auch für jene in digitaler Form, welche auf der Website der ecbag abrufbar sind oder über Soziale Medien geteilt werden.
2.4 Bei Werbe- und Informationsprospekten handelt es sich nicht um Angebote der ecbag.
2.5 Preislisten der ecbag stellen kein Angebot dar und enthalten lediglich Richtpreise zur Informierung des Kunden. Verbindlich sind die individuell offerierten resp. vereinbarten Preise unter Vorbehalt von Preisanpassungen gem. Ziff. 6.7, Ziff. 6.8 und Ziff. 6.9 dieser AGB sowie infolge ausserordentlicher Umstände.
2.6 Offensichtliche Irrtümer, Schreibfehler, Kalkulations- und Druckfehler bleiben vorbehalten.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Vertragsparteien einen schriftlichen Vertrag unter-zeichnet haben.
3.2 Ebenfalls kommt es mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme der Offerte durch den Kunden zum Vertragsschluss (Auftragserteilung). Dasselbe gilt, wenn die ecbag eine Bestellung des Kunden mündlich oder schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung).
3.3 Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn die ecbag mit der Leistungserbringung beginnt und die Vertragsparteien einen gemeinsamen Konsens gefunden haben über den Vertrag.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Art und Umfang der Arbeiten werden in der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung oder in einem Individualvertrag definiert.
4.2 Der Vertragsgegenstand kann nur durch schriftliche Abrede geändert oder erweitert werden.
4.3 Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus Offerte, Auftragsbestätigung und den vorliegenden AGB.
4.4 Leistungen, die in der Offertphase nicht bekannt oder nicht enthalten waren, werden als Mehraufwendungen gemäss aktuellem Stundentarif verrechnet.
5. Arbeitsausführung
5.1 Die ecbag verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Vertragserfüllung und sichert zu, dass alle erbrachten Leistungen den gesetzlichen, normativen und akkreditierungsrechtlichen Anforderungen sowie anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
5.2 Die ecbag erfüllt die Leistung, soweit zur Arbeitsausführung möglich, persönlich.
5.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Zugänge, Unterlagen, Ansprechpartner und Sicherheitsvorkehrungen. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten der ecbag erschweren, verzögern oder verunmöglichen könnten.
5.4 Der Kunde gewährt der ecbag den notwendigen Zugang zu seiner Liegenschaft, seinen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen. Er stellt der ecbag die erforderlichen Einrichtungen, Dokumentationen und andere Hilfsmittel zur Verfügung. Energiekosten, welche durch vertragsgemässe Kontrollen und Messungen der ecbag an Anlagen bzw. Installationen entstehen, trägt der Kunde selbst. Kann ein Einsatz aus Gründen, welche nicht von der ecbag zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, gilt der Einsatz dennoch als kostenpflichtig.
5.5 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung ist die ecbag nicht verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen sowie die erteilten Anweisungen auf ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die ecbag darf davon ausgehen, dass Unterlagen, Informationen und Anweisungen des Kunden vollständig sowie sachlich und inhaltlich richtig sind.
5.6 Auskünfte, Empfehlungen, Einschätzungen und Beurteilungen der ecbag erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, ersetzen jedoch keine behördlichen Entscheide, Verfügungen oder rechtlichen Beurteilungen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die ecbag erbringt ihre Leistungen zu Pauschal- bzw. Globalpreisen oder nach Aufwand im Stundenansatz. Im Angebot resp. in der Auftragsbestätigung werden die Kostenarten und Kostensätze aufgeführt.
6.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Auf allen Preisen wird die gültige Mehrwertsteuer erhoben. Diese wird jeweils separat ausgewiesen. Ausgenommen davon sind Leistungen welche nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind, wie Schulungen und Weiterbildungsangebot.
6.4 Die ecbag kann vom Kunden vor oder während der Leistungserbringung eine Anzahlung oder Abschlagszahlung verlangen.
6.5 Vereinbarte Pauschalpreise beinhalten auch die Nebenkosten wie Fahrtspesen, Sekretariatsarbeiten und Sozialleistungen, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteilige vereinbart wurde. Bei Vergütung nach Aufwand werden Reisezeiten zusätzlich zum jeweils gültigen Stundentarif verrechnet.
6.6 Auf Wunsch des Kunden ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erbrachte Leistungen werden inklusive allfälliger Gebühren und den gesetzlichen Zuschlägen in Rechnung gestellt.
6.7 Vom Angebot bzw. Vertrag nicht erfasste, zusätzlich erbrachte Leistungen (Extrafahrten zu Kontrollobjekten, Nachträge, Zusatzarbeiten, Änderungen und Mehrleistungen) werden dem Kunden nach Aufwand im Stundenansatz in Rechnung gestellt. Die Vereinbarung einer Pauschalvergütung bleibt vorbehalten.
6.8 Allfällige Mehrkosten für Reisezeit, Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung, Materialbedarf und Wartezeit sowie ausfallende Arbeitszeit, verursacht durch bauseitig und bzw. oder kundenseitig veranlasste, nicht vorhergesehene Unterbrechungen der Arbeiten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wartezeiten gelten als Arbeitszeiten.
6.9 Sollten neue öffentliche Abgaben und Gebühren eingeführt oder bestehende erhöht werden, so ist die ecbag jederzeit berechtigt, die offerierten bzw. vertraglich vereinbarten Entgelte entsprechend zu erhöhen.
6.10 Preisänderungen werden dem Kunden mitgeteilt sobald diese sich um mehr als 10% verändern. Die Nichtmitteilung zusätzlicher Kosten an den Kunden bedeutet nicht, dass die ecbag auf die Geltendmachung einer Mehrvergütung verzichtet.
6.11 Sofern nicht anders vereinbart ist, stellt die ecbag die angefallene Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. bei Daueraufträgen monatlich in Rechnung. Sammelrechnungen sind auf Kundenwunsch möglich.
6.12 Die Zahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum.
6.13 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch per E-Mail zugestellt. Wünscht der Kunde ausdrücklich die Zustellung in Papierform per Post, ist die ecbag berechtigt, hierfür einen zusätzlichen Administrativ- und Versandkostenbeitrag von CHF 10.00 pro Rechnung zu verrechnen.
6.14 Elektronisch zugestellte Rechnungen gelten als rechtsgültig zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu melden.
6.15 Terminverschiebungen oder Terminabsagen durch den Kunden haben mindestens 24 Stunden im Voraus während der ordentlichen Bürozeiten der ecbag zu erfolgen. Samstage, Sonn- und Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt. Die ecbag bleibt berechtigt, bei Terminverschiebungen oder Stornierungen eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.00 zu verrechnen. Sofern die bis zum Zeitpunkt der Terminverschiebung oder Stornierung bereits entstandenen Aufwendungen diesen Betrag übersteigen, insbesondere durch Avisierungen, Terminorganisation, administrative Arbeiten, Dispositionen oder bereits disponierte Ressourcen, werden die effektiv höheren Kosten in Rechnung gestellt.
6.16 Gelieferte Produkte, Geräte, Komponenten, Zubehörteile und andere Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der ecbag.
7. Zahlungsverzug
7.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gem. Ziff. 6.12 dieser AGB gerät der Kunde automatisch und ohne schriftliche Mahnung in Verzug und schuldet der ecbag einen Verzugszins in der Höhe von 5% per annum.
7.2 Nach Eintritt des Zahlungsverzuges verschickt die ecbag bis zu drei Mahnungen. Alle Mahnungen werden per Post verschickt. Für jede Mahnstufe werden dem Kunden zusätzliche Mahnspesen in Rechnung gestellt. Die ecbag bleibt berechtigt, für die erste Mahnung zusätzliche CHF 20.00 Mahngebühren zu verrechnet, für die zweite und dritte Mahnung beträgt eine Mahngebühr jeweils CHF 50.00. Die Geltendmachung weiterer Schäden, Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
7.3 Wenn eine (An- oder Abschlags-)zahlung nicht fristgemäss geleistet wird, ist die ecbag berechtigt, am Vertrag festzuhalten, jedoch ihre Leistungen vorübergehend einzustellen bzw. nicht zu beginnen, oder aber vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen bleiben Schadenersatzansprüche vorbehalten.
7.4 Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
8. Ausführungstermine und -fristen
8.1 Ausführungstermine und -fristen werden individuell vereinbart. Sie verstehen sich als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
8.2 Die Einhaltung verbindlicher Ausführungstermine und -fristen bedingt die Erfüllung einer allfällig vereinbarten Vorauszahlungspflicht durch den Kunden.
8.3 Die Einhaltung verbindlicher Ausführungstermine und -fristen setzt die rechtzeitige Abklärung und Übergabe von allen technischen Ausführungsunterlagen, die Einhaltung vereinbarter und gesetzlicher Pflichten seitens des Kunden sowie die rechtzeitige Fertigstellung allfälliger bauseitiger Vor- und Nebenarbeiten voraus.
8.4 Die ecbag ist verpflichtet, den Kunden über eine Verzögerung so rasch als möglich zu informieren und diese zu begründen.
8.5 Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Ausführungstermins oder Überschreitung einer verbindlichen Ausführungsfrist hat der Kunde der ecbag eine angemessene Nachfrist anzusetzen.
8.6 Eine begründete, unverschuldete Nichteinhaltung eines verbindlichen Ausführungstermins oder Überschreitung einer verbindlichen Ausführungsfrist gewährt dem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
9. Gewährleistung
9.1 Für Leistungen der ecbag gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.2 Zugesicherte Eigenschaften werden von der ecbag nur ausdrücklich schriftlich vereinbart.
9.3 Der Kunde hat das Werk bzw. Produkt innert 10 Werktagen ab dessen Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel der ecbag schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er die Mängelrüge innert dieser Frist, so gilt das Werk bzw. Produkt als von ihm genehmigt. Erweist sich Letzteres bei der Ablieferung als mangelhaft, so hat der Kunde der ecbag so rasch als möglich Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben.
9.4 Kontrollberichte, Messprotokolle, Expertisen sowie andere durch die ecbag erstellte Dokumentationen gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert 10 Tagen ab Zustellung schriftlich begründete Beanstandungen erhebt.
9.5 Soweit gesetzlich zulässig, steht dem Kunden ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche sowie Fälle absichtlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung.
9.6 Die ecbag schuldet keine bestimmte wirtschaftliche, technische oder behördliche Genehmigungswirkung.
10. Haftung
10.1 Die ecbag haftet dem Kunden nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit ist wegbedungen. Nur für Körperschäden steht die ecbag auch bei mittlerer und leichter Fahrlässigkeit ein. Vorbehalten bleibt ein individuell vereinbarter Haftungsumfang.
10.2 Auch Hilfspersonen und Substituten, die von der ecbag bei der Erbringung einer vereinbarten Leistung rechtmässig herbeigezogen werden, haften nur bei Absicht und grober Fahrlässigkeit. Im Falle des rechtmässigen Beizugs einer Hilfsperson haftet die ecbag ausschliesslich für die gehörige Auswahl, Instruktion, Überwachung und Organisation der Hilfsperson, im Falle der rechtmässigen Substitution ausschliesslich für die gehörige Auswahl und Instruktion des Substituten.
10.3 Der Haftungsausschluss gem. Ziff. 10.1 und Ziff. 10.2 dieser AGB gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche und quasi-vertragliche Ansprüche.
10.4 Soweit es gesetzlich zulässig ist, wird die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, Datenverluste und entgangene Nutzungsmöglichkeiten.
10.5 Die ecbag haftet nicht für unvorhergesehene Verzögerungen und Nichterfüllung, welche infolge höherer Gewalt (wie z.B. Streik, Mobilmachung, Krieg, Transportstörungen, Aufruhr, Sabotage, Cyberangriffe, Stromausfälle, behördliche Anordnungen etc.) oder nicht von ihr zu vertretende Ereignisse entstehen.
10.6 Schäden, welche die ecbag oder einer ihrer beigezogenen Dritten (Hilfsperson oder Substitut) bei der Vertragserfüllung erlitten hat, muss der Kunde der ecbag in vollem Umfang ersetzen, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde eine Installation bzw. Anlage vor einer Kontrolle oder Messung durch die ecbag unsachgemäss bedient oder manipuliert.
10.7 Die Haftung der ecbag ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der Vergütung des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.
10.8 Ansprüche gegenüber der ecbag verjähren, soweit gesetzlich zulässig, spätestens 12 Monate nach Abschluss der Leistungserbringung beziehungsweise nach Übergabe der entsprechenden Dokumentation. Die Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen beträgt gemäss OR 10 Jahre.
11. Abtretung, Übertragung und Verpfändung
11.1 Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit der ecbag ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung weder abtreten, übertragen noch verpfänden.
12. Schutzrechte
12.1 Mit dem Erbringen der vertraglichen Leistung werden keine Urheberrechte oder gewerblichen Schutzrechte von der ecbag auf den Kunden übertragen.
12.2 An den Kunden überreichte Unterlagen wie Inspektionsberichte, Kontrollberichte, Lernmaterialien, technische Pläne und Expertisen bleiben geistiges Eigentum der ecbag, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Sie dürfen weder kopiert, vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden.
12.3 Die ecbag behandelt Kontroll- und Inspektionsberichte sowie weitere im Rahmen der Leistungserbringung erstellte Unterlagen vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich, behördlich, vertraglich oder akkreditierungsrechtlich erforderlich oder zulässig ist. Dies gilt insbesondere gegenüber dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI, dem zuständigen Verteilnetzbetreiber, zuständigen Behörden, der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS oder weiteren im Rahmen der Akkreditierung oder Zertifizierung befugten Stellen. Soweit rechtlich zulässig, informiert die ecbag den Kunden beziehungsweise Eigentümer vorgängig oder zeitnah über eine solche Weitergabe.
13. Vertraulichkeit
13.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Die Vertraulichkeitspflicht entfällt, soweit gesetzliche oder akkreditierungsrechtliche Offenlegungspflichten bestehen.
13.2 Die Vertragsparteien überbinden ihre Geheimhaltungspflicht gemäss Ziff. 13.1 dieser AGB auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.
14. Datenschutz
14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie der dazugehörigen Verordnungen. Sie verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.
14.2 Die Vertragsparteien überbinden die Verpflichtungen gemäss Ziff. 14.1 dieser AGB auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.
14.3 Die Übermittlung von Informationen per E-Mail zwischen den Vertragsparteien erfolgt im Wissen, dass sich dieses Medium für Vertrauliches nicht eignet. Der Kunde ist mit der Übermittlung von Daten per E-Mail ohne Passwortschutz einverstanden, es sei denn, er teilt der ecbag ausdrücklich mit, dass er auf andere Weise kommunizieren möchte. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Kommunikation per E-Mail mit Passwortschutz oder auf postalischem Weg.
14.4 Der Kunde gestattet der ecbag die zur Vertragserfüllung und für ein Inkasso notwendige Weitergabe von Daten an Dritte.
14.5 Die ecbag ist berechtigt, Personendaten des Kunden sowie weiterer beteiligter Personen zu bearbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung, Dokumentation, Qualitätssicherung, Rechnungsstellung, Durchsetzung von Ansprüchen, Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich ist.
14.6 Die ecbag trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Bearbeitung, Verlust, Zerstörung oder Zugriff durch Dritte.
14.7 Die ecbag ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte wie IT-Dienstleister, Cloudanbieter, Subunternehmer, Auftragsbearbeiter, Inkassostellen oder andere Hilfspersonen beizuziehen und diesen die hierfür notwendigen Daten zugänglich zu machen, sofern diese zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden.
14.8 Elektronisch übermittelte Dokumente und Rechnungen gelten als rechtsgültig zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktangaben unverzüglich mitzuteilen.
14.9 Die ecbag ist berechtigt, personenbezogene Daten während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie darüber hinaus aufzubewahren, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Dokumentation oder zur Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
14.10 Soweit gesetzliche, behördliche oder akkreditierungsrechtliche Verpflichtungen bestehen, ist die ecbag berechtigt, Daten und Unterlagen an zuständige Behörden, die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) oder andere befugte Stellen weiterzugeben.
15. Akkreditierung / SAS
15.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Mitarbeitende der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) oder andere im Rahmen der Akkreditierung befugte Stellen die ecbag im Rahmen von Begutachtungen, Witness-Audits oder Überprüfungen unangemeldet begleiten dürfen.
15.2 Dies kann insbesondere die Anwesenheit bei Kontrollen, Inspektionen, Messungen oder anderen Dienstleistungen vor Ort umfassen. Die dabei anwesenden Personen unterstehen den gesetzlichen sowie akkreditierungsrechtlichen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten.
16. Vertragsbeendigung
6.1 Der Vertrag wird durch die vollständige Leistungserbringung oder den Ablauf einer individuell vereinbarten Vertragsdauer beendet.
16.2 Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich gekündigt bzw. widerrufen werden. Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits disponierte Ressourcen sind bis zur Vertragsauflösung vollumfänglich zu vergüten.
16.3 Schadensersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Ausgeschlossen ist der Ersatz entgangenen Gewinns.
17. Vertrags- und Bedingungsänderungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen des Individualvertrages bedürfen der Schriftform.
17.2 Die ecbag behält sich das Recht vor, die AGB neu zu gestalten und abzuändern. Die ecbag wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig informieren. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Kunden genehmigt. Stimmt der Kunde der Änderung nicht zu, behält sich die ecbag vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer allfälligen Kündigungsfrist zu beenden. Die Änderungsmitteilung enthält den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung des Unterlassens eines Widerspruchs und erfolgt per Post. Diese Regelung gilt ausschliesslich für laufende Dauervertragsverhältnisse.
18. Rangfolge der Vertragsbestandteile
18.1 Bei Widersprüchen zwischen dem Individualvertrag, den AGB und der Offerte gehen die Bestimmungen des Individualvertrages denjenigen der Offerte und Letztere denjenigen der AGB vor.
19. Salvatorische Klausel
19.1 Werden einzelne Bestimmungen des Vertrages von einem zuständigen Gericht als ungültig oder als nicht rechtskräftig angesehen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) werden wegbedungen.
20.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen der ecbag und einem Geschäftskunden entstehenden Streitigkeiten ist Bern.
Version 3.0 vom 19.08.2026
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Die „Besonderen Bedingungen für Kurse und Schulungen“ gelten für Bildungsdienstleistungen (Schulung, Kurs, Workshop etc.) der energiecheck bern ag (nachfolgend „ecbag“ genannt) ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der energiecheck bern ag“ (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet). Im Falle von Widersprüchen gehen die vorliegenden "Besonderen Bedingungen für Kurse und Schulungen" vor.
1.2 Mit der Anmeldung zur entsprechenden Bildungsveranstaltung (nachfolgend „Kurs“ genannt) bzw. bei individueller Offertstellung durch die Auftragserteilung, akzeptiert der Kunde die AGB sowie die vorliegenden "Besonderen Bedingungen für Kurse und Schulungen".
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung für den Kurs erfolgt per E-Mail, Online-Webformular, telefonisch oder auf andere von der ecbag angebotene elektronische Weise.
2.2 Bei kundenspezifischen Kursen erstellt die ecbag eine individuelle Offerte.
2.3 Die Anmeldung ist verbindlich.
2.4 Die Kursbestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail.
2.5 Mit der Anmeldungsbestätigung entsteht das Vertragsverhältnis zwischen der ecbag und dem Kunden. Bei kundenspezifischen Kursen wird der Vertrag mit der Auftragserteilung durch den Kunden geschlossen.
3. Durchführung und Teilnahme
3.1 Die ecbag behält sich sachlich begründete organisatorische Änderungen vor, insbesondere betreffend Kursort, Kurszeiten, Referenten sowie Durchführungsform. Inhaltliche Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch der wesentliche Charakter und das Lernziel des ausgeschriebenen Kurses nicht verändert werden.
3.2 Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge vergeben.
3.3 Wer nicht für den aktuellen Kurs berücksichtigt werden kann, wird nach Rücksprache für den nächstmöglichen Kurs bestätigt.
3.4 Die ecbag ist berechtigt, Kurse ganz oder teilweise online oder in hybrider Form durchzuführen.
3.5 Die ecbag ist berechtigt, Teilnehmende aus wichtigen Gründen vom Kurs auszuschliessen, insbesondere bei störendem Verhalten, Sicherheitsgefährdung oder Nichtbezahlung der Kurskosten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3.6 Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate werden nur bei vollständiger Kursteilnahme ausgestellt. Bei mehrtägigen Kursen ist eine Mindestanwesenheit von 80 % erforderlich.
3.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Teilnehmerdaten zur Organisation und Durchführung des Kurses bearbeitet werden.
3.8 Die Kurssprache richtet sich nach der jeweiligen Kursausschreibung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Kurskosten umfassen die Teilnahmegebühr inkl. Hand-outs sowie weitere Leistungen gemäss Kursbeschreibung.
4.2 Die Kurskosten werden gemäss Kursbeschreibung in Rechnung gestellt. Enthält diese keine Angaben zur Rechnungsstellung werden die Kurskosten mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch zugestellt.
4.3 Die ecbag behält sich das Recht vor, einen angemeldeten Kunden erst resp. nur zum Kurs zuzulassen, wenn er die in Rechnung gestellten Kurskosten bezahlt hat.
4.4 Allfällige Beiträge oder Rückerstattungen durch Branchen- oder paritätische Kassen richten sich nach deren jeweils gültigen Bestimmungen.
5. Rücktritt und Annullation
5.1 Will der Kunde trotz definitiver Kurszuteilung den Kurs nicht antreten und vom Vertrag zurücktreten, so hat er dies der ecbag schriftlich mitzuteilen. Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
5.2 Bei einer Abmeldung gelten folgende Annullationsbedingungen:
– 30 oder mehr Kalendertage vor Kursbeginn: keine Kosten
– 10 bis 29 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % der Kurskosten
– weniger als 10 Kalendertage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kurskosten.
5.3 Im Falle einer Kursannullation durch die ecbag werden keine Kurskosten erhoben. Allfällig bereits in Rechnung gestellte und bezahlte Kurskosten werden vollständig rückerstattet. Bei Ausfällen infolge höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Krankheit von Referenten oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Kurses zu einem bestimmten Zeitpunkt.
5.4 Bei Krankheit oder Unfall besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten.
5.5 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Bild- und Tonaufnahmen
6.1 Ohne ausdrückliches Einverständnis der ecbag dürfen während des gesamten Kurses keine Bild- und / oder Tonaufnahmen gemacht werden.
6.2 In jedem Fall unterliegen Bild- und Tonaufnahmen den Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung.
6.3 Die ecbag kann im Rahmen von Kursen Bildaufnahmen zu internen Dokumentationszwecken erstellen. Bildaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, werden für Marketing- oder Kommunikationszwecke nur mit deren vorgängiger Einwilligung verwendet.
6.4 Sämtliche Kursunterlagen und Schulungsinhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der ecbag weder vervielfältigt, weitergegeben noch veröffentlicht werden.
7. Haftung und Versicherung
7.1 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der ecbag bzw. der Kursleitung einzuhalten. Die Teilnahme an praktischen Übungen setzt die Beachtung sämtlicher Instruktionen und Sicherheitsvorgaben voraus.
7.2 Für mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt die ecbag, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.
7.3 Die Teilnehmenden sind für einen ausreichenden persönlichen Versicherungs-, insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst verantwortlich.
7.4 Die Haftung der ecbag richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ecbag. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Version 3.0 vom 19.08.2026